Damit aus Ihrer Geschäftsidee eine Erfolgsgeschichte wird, müssen die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen stimmen.
Um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensgründung zu schaffen, analysieren wir mit Ihnen gemeinsam das Potential Ihrer Geschäftsidee und erstellen einen überzeugenden Businessplan. Bei entsprechendem Bedarf prüfen wir die Möglichkeit der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel, vermitteln Ihnen einen Bankkredit, begleiten Sie zu Bankgesprächen oder unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Investor.
Zur Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen beraten wir Sie im Hinblick auf die Wahl der günstigsten Gesellschaftsform. Zudem erstellen wir Ihnen alle für die Umsetzung Ihrer Geschäftsidee nötigen Verträge (z. B. Gesellschafts-, Geschäftsführeranstellungs-, Arbeitsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Um die steuerlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, unterstützen wir Sie nicht nur bei den Gründungsmodalitäten (z. B. Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung beim Finanzamt), sondern zeigen Ihnen auch auf, wie Sie von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten in optimaler Art und Weise profitieren.
Schließlich unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines ansprechenden Außenauftritts und bei der Suche nach geeignetem Personal. Abgerundet wird unser Beratungsangebot durch regelmäßige „Start-up-Controlling“-Besprechungen, in welchen wir Ihre geschäftliche Entwicklung mit im Vorfeld definierten Zielen abgleichen, Sie auf etwaige Risiken hinweisen und Ihnen Handlungsoptionen aufzeigen.
Unser Beratungsangebot im Überblick:
Als Unternehmer und Unternehmerin treffen Sie jeden Tag unzählige Entscheidungen, die Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens haben. Grundlage jeder wesentlichen Entscheidung ist die Finanzbuchhaltung, die Ihnen einen Überblick über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens vermittelt.
Wir sorgen dafür, dass Sie die wirtschaftlichen Kennzahlen Ihres Unternehmens stets unkompliziert im Blick haben. Sie übermitteln uns Ihre Rechnungen und Belege – analog oder digital, so wie Sie es wünschen. Wir erstellen Ihre Finanzbuchhaltung und übersenden Ihnen monatlich aussagekräftige Auswertungen und Analysen. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern und sind doch stets bestens informiert.
Sofern Sie Ihre Geschäftsvorfälle selbst buchen möchten, unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei dem Aufbau einer „In-House-Finanzbuchhaltung“.
Unser Beratungsangebot im Überblick:
Nach Beendigung des Geschäftsjahres ist auf Grundlage der Finanzbuchhaltung der Jahresabschluss zu erstellen. Er informiert über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens und ist Grundlage der Besteuerung. Entsprechend der für Sie geltenden gesetzlichen Regelungen erstellen wir den Jahresabschluss als Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder als Bilanz – auf Wunsch auch in Berichtsform.
Unser Beratungsangebot im Überblick:
Das deutsche Steuerrecht ist komplex und unterliegt ständigen Änderungen. Nicht umsonst lässt allein der Gedanke an die Erstellung der nächsten Steuererklärung viele Menschen schaudern.
Wir behalten für Sie den Überblick im steuerlichen Paragraphendschungel.
Für Privatpersonen erstellen wir private Steuererklärungen, für steuerpflichtige Unternehmen erstellen wir betriebliche Steuererklärungen. Dazu zählen vor allem die Umsatzsteuer-, die Gewerbesteuer- und die Körperschaftssteuererklärung. Hinzu kommt die Anmeldung der Kapitalertragssteuer. Darüber hinaus bedarf es bei Gesellschaftern von Personengesellschaften der Aufteilung der steuerpflichtigen Einkünfte durch die sogenannte gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung aller notwendigen betrieblichen Steuererklärungen.
Sofern es im Einzelfall erforderlich sein sollte, vertreten wir Ihre Interessen im behördlichen Rechtsbehelfs- und finanzgerichtlichen Klageverfahren.
Unser Beratungsangebot im Überblick:
Im Rahmen von Betriebsprüfungen überprüfen die Finanzbehörden und die Deutsche Rentenversicherung die Einhaltung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.
Bereits die Ankündigung einer solchen Prüfung versetzt viele Unternehmer und Unternehmerinnen in Angst und Schrecken. Schließlich begründet eine steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des betroffenen Unternehmens. Zudem drohen erhebliche Nachzahlungen durch Hinzuschätzungen oder Annahme von Phantomlohn; gegebenenfalls droht gar die Einleitung eines Strafverfahrens.
Damit Sie einer steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung gelassen entgegensehen können, weisen wir Sie im Vorfeld einer Prüfung auf Risiken hin und zeigen Ihnen Handlungsoptionen auf.
Kommt es im Rahmen der Betriebsprüfung zu Beanstandungen versuchen wir eine Verständigung mit den Finanzbehörden oder der Deutschen Rentenversicherung zu erzielen. Gelingt dies nicht und erweisen sich die Beanstandungen als unbegründet, vertreten wir Ihre Interessen in behördlichen Rechtsbehelfs- und finanz- oder sozialgerichtlichen Klageverfahren.
Unser Beratungsangebot im Überblick:
Wir sind nicht nur Ihre rechtlichen und steuerlichen Berater, sondern Ihre Sparringspartner in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten. Als solche möchten wir auch jenseits der Erstellung von Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss in einem ständigen Austausch mit Ihnen stehen. Schildern Sie uns, was Sie privat oder geschäftlich bewegt. Was es auch immer sein mag, wir werden auch für Ihr Anliegen die optimale Lösung finden.
Unser Beratungsangebot im Überblick:
In unserer von einer zunehmenden gesetzlichen Reglementierung und einem Fachkräftemangel geprägten Zeit werden Sie als Unternehmer und Unternehmerin vor große Herausforderungen gestellt.
Hinreichend qualifizierte Mitarbeitende gilt es zu finden, für eine Tätigkeit in Ihrem Unternehmen zu begeistern und durch die Schaffung angemessener Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen zu halten. Dies alles muss im Einklang mit arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben sowie unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Interessen Ihres Unternehmens erfolgen.
Damit Sie diese Herausforderungen mit Erfolg meistern, bieten wir Ihnen als „externe Personalabteilung“ alle Dienstleistungen einer modernen Personalarbeit an. Wir unterstützen Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten („von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis“) und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen (z.B. Begleitung von Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung, Erstellung von Verträgen für freie Mitarbeiter) sowie bei der Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Zudem sind wir Ihnen bei der Suche nach geeignetem Personal behilflich und unterstützen Sie bei der Schaffung und/oder Aufrechterhaltung eines für das Erreichen Ihrer unternehmerischen Ziele notwendigen ausgezeichneten Betriebsklimas (z.B. durch die Einführung einer Feedbackkultur, die Entwicklung eines Leitbilds, die Identifikation und Klärung von Konflikten oder das Coachen von Mitarbeitenden, das Begleiten von Veränderungsprozessen oder das Schaffen neuer Strukturen für New Work und einer ausgewogenen Work-Life-Balance Ihrer Mitarbeitenden).
Unser Beratungsangebot im Überblick:
Rechtliche Auseinandersetzungen kosten Zeit und Geld und werden vielfach als belastend empfunden. Daher sind wir stets bemüht, Streitigkeiten durch eine vorausschauende und krisenfeste Vertragsgestaltung zu verhindern oder einvernehmlich und außergerichtlich beizulegen.
Dennoch scheuen wir vor der Führung gerichtlicher Auseinandersetzungen nicht zurück, sofern eine Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zur Durchsetzung Ihrer Rechte unerlässlich erscheint.
Vor der Aufnahme eines gerichtlichen Verfahrens sind die für und wider den Prozess sprechenden Argumente unter Berücksichtigung der Rechtslage und des Kostenrisikos abzuwägen. Nur wenn sich die gerichtliche Auseinandersetzung als zweckmäßig und erfolgversprechend erweist, raten wir zu deren Aufnahme.
Anders als der Volksmund glaubhaft machen möchte, ist der Erfolg im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung plan- und steuerbar. Es ist mithin keineswegs so, dass Sie sich vor Gericht und auf hoher See allein in Gottes Hand befinden. Neben einem überzeugenden Auftritt im Rahmen der mündlichen Verhandlung ist das Erstellen verständlicher, strukturierter und übersichtlich gegliederter Schriftsätze unabdingbare Voraussetzung für ein Obsiegen im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Mit der Erfahrung aus unzähligen – teils medienwirksamen – gerichtlichen Auseinandersetzungen und dem notwendigen taktischen Geschick vertreten wir Ihre Interessen in allen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
Unser Beratungsangebot im Überblick:
Die Qualität der in Ihrem Unternehmen verwandten Verträge hat maßgeblichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens. Zum einen sichern Verträge Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen im Falle von Streitigkeiten. Zum anderen sind Verträge eine Art Visitenkarte Ihres Unternehmens gegenüber Gesellschaftern, Mitarbeitenden und Kunden.
Mit rechtlichem Geschick und wirtschaftlichem Gespür erstellen wir Ihnen qualitativ hochwertige Verträge, die Ihre rechtlichen, wirtschaftlichen und ästhetischen Interessen in optimaler Art und Weise absichern.
Aufgrund unserer langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit verschiedenen Notariaten können wir eine kurzfristige Umsetzung formbedürftiger Verträge sicherstellen (z. B. Gesellschafts-, Erbverträge).
Neben der Vertragsgestaltung bildet die Vertragsprüfung einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir analysieren die in Ihrem Unternehmen verwandten Verträge und weisen Sie auf mögliche Fallstricke, unwirksame oder nachteilige Vertragsklauseln hin und schlagen Ihnen alternative Gestaltungen vor.
Unser Beratungsangebot im Überblick:
Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Durchsetzung offener Zahlungsansprüche. Um eine möglichst zügige Anspruchsdurchsetzung zu ermöglichen, fordern wir Ihren Schuldner zunächst schriftlich auf, die offene Forderung (nebst den Ihnen zustehenden Zinsen sowie der Kosten unserer Inanspruchnahme) binnen einer bestimmten Frist zu begleichen. Oftmals hilft bereits ein Anwaltsschreiben um der Zahlungsbereitschaft Ihres Schuldners sprichwörtlich „auf die Sprünge zu helfen“.
Nach erfolglosem Ablauf der in dem außergerichtlichen Mahnschreiben bestimmten Frist leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein. Mit dessen Hilfe ist es möglich, binnen kürzester Zeit einen vollstreckbaren Titel (den sog. Vollstreckungsbescheid) zu erlangen. Dieser ermöglicht es Ihnen, den nunmehr titulierten Anspruch im Wege der Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner durchzusetzen.
Sofern Ihr Schuldner dem im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemachten Anspruch widersprochen hat, vertreten wir Ihre Interessen im Rahmen eines gerichtlichen Klageverfahrens – bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Sollte Ihr Schuldner trotz des Vorliegens eines Vollstreckungstitels – d.h. eines Vollstreckungsbescheids, gerichtlichen Urteils oder gerichtlichen Vergleichs – nicht freiwillig leisten, so vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens.
Unser Beratungsangebot im Überblick:
Sie spielen mit dem Gedanken Ihr Unternehmen an einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu übergeben?
Gleich, ob Sie Ihr Unternehmen verkaufen oder (unentgeltlich) an einen Familienangehörigen übergeben möchten, bedarf es einer umfassenden Nachfolgeplanung um alle betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Interessen in Einklang zu bringen.
Im Falle eines Verkaufs Ihres Unternehmens erstellen wir eine Unternehmensbewertung um den Kaufpreis ermitteln zu können. Wir fertigen Ihnen überzeugende und aussagekräftige Verkaufsunterlagen an und suchen potentielle Käufer. Sind solche gefunden, unterstützen wir Sie im Rahmen der Vertragsverhandlungen und erstellen Ihnen sämtliche zum Unternehmensverkauf notwendigen Verträge.
Möchten Sie Ihr Unternehmen (unentgeltlich) an einen Familienangehörigen übergeben, analysieren wir Ihre privaten und unternehmerischen Vermögensverhältnisse und zeigen Ihnen entsprechende rechtliche und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auf (z. B. Vornahme einer Schenkung zu Lebzeiten oder Errichtung eines Testaments und Übertragung des Unternehmens im Todesfall). Ist die steuerlich optimale Form der Unternehmensübertragung identifiziert, erstellen wir Ihnen alle notwendigen Urkunden.
Unser Beratungsangebot im Überblick:
Wir wissen, was wir können. Wir wissen aber auch, was andere besser können.
Als Ihre Sparringspartner in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten ist es uns wichtig, Sie auch jenseits unseres Beratungsangebots in exzellenten Händen zu wissen.
Wir verfügen über ein langjähriges Netzwerk aus Experten unterschiedlichster Fachrichtungen. Diesem gehören Banken, Notariate, Versicherungen, Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen, aber auch Rechtsanwalts- und Steuerberaterkollegen anderer Fachrichtungen an.
Profitieren Sie also nicht nur von unserer fachlichen Expertise, sondern auch von unseren vielfältigen Kontakten. Schildern Sie uns, was Sie privat oder geschäftlich bewegt. Was es auch immer sein mag, wir werden auch für Ihr Anliegen die optimale Lösung finden.
Unser Beratungsangebot im Überblick:
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