Das deutsche Steuerrecht ist komplex und unterliegt ständigen Änderungen. Nicht umsonst lässt allein der Gedanke an die Erstellung der nächsten Steuererklärung viele Menschen schaudern.
Wir behalten für Sie den Überblick im steuerlichen Paragraphendschungel.
Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebensumstände und Nutzung aller sich bietender steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten optimieren wir Ihre Steuerlast.
Sofern es im Einzelfall erforderlich sein sollte, vertreten wir Ihre Interessen im behördlichen Rechtsbehelfs- und finanzgerichtlichen Klageverfahren.
Unser Beratungsangebot im Überblick:
Sie haben Streit mit Ihrem Arbeitgeber? Ihnen ist vielleicht sogar gekündigt oder der Abschluss eines Aufhebungsvertrags angeboten worden?
Jetzt heißt es Ruhe zu bewahren – auch wenn es schwerfällt.
Denn: „Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will, für den ist kein Wind der richtige.“
Dies beherzigend, analysieren wir mit Ihnen gemeinsam die Sach- und Rechtslage, definieren Ihr individuelles Ziel (z.B. Beilegen der Streitigkeit und Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder Beendigung gegen Zahlung einer entsprechenden Abfindung) und entwickeln eine Strategie, wie sich dieses Ziel optimal erreichen lässt. Sofern es erforderlich sein sollte, vertreten wir Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht – bundesweit und in allen Instanzen.
Auch nach einer möglichen Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses lassen wir Sie nicht alleine. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei Behördengängen (z.B. Antrag auf Arbeitslosengeld), der Erstellung aussagekräftiger und überzeugender Bewerbungsunterlagen sowie der Suche nach einer neuen Beschäftigung.
Unser Beratungsangebot im Überblick:
Obgleich eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Ableben bei vielen Menschen Unbehagen hervorruft, ist eine möglichst frühzeitige Beschäftigung mit Fragen der Vermögensnachfolge unerlässlich, um von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten optimal Gebrauch zu machen.
Wir beraten Sie in allen mit der Vermögensnachfolge einhergehenden Fragen rechtlicher und steuerlicher Art, d.h. häufig an den Schnittstellen von Erb-, Schenkungs-, Steuer- und Gesellschaftsrecht.
Gemeinsam analysieren wir Ihre privaten und gegebenenfalls unternehmerischen Vermögensverhältnisse und zeigen Ihnen entsprechende rechtliche und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auf (z.B. Errichtung eines Testaments oder Vornahme einer Schenkung zu Lebzeiten).
Neben der erbrechtlichen Gestaltungsberatung bildet die Nachlassabwicklung einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. So beraten wir Erbengemeinschaften in Fragen der Auseinandersetzung, Erben im Hinblick auf die Vermeidung einer Haftung für Nachlassverbindlichkeiten sowie Erben, pflichtteilsberechtigte Personen und Vermächtnisnehmer bei der Durchsetzung der ihnen zustehenden Ansprüche.
Unser Beratungsangebot im Überblick:
Sie möchten, dass Ihr Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung an dessen Äußerung gehindert sind? Dann empfiehlt sich die Errichtung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung.
Durch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht räumen Sie einer Person Ihres Vertrauens das Recht ein, in einer solchen Situation stellvertretend für Sie zu handeln. Dieses Recht steht keinesfalls automatisch Ihrem Ehegatten oder Kind zu. Im Gegenteil: Erstellen Sie keine Vorsorgevollmacht wird gerichtlich ein Betreuer bestellt, sofern Sie unfall- oder krankheitsbedingt an einer Äußerung Ihres Willens gehindert sind.
Durch die Errichtung einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen in einer solchen Situation durchzuführen oder zu unterlassen sind.
Unser Beratungsangebot im Überblick:
Rechtliche Auseinandersetzungen kosten Zeit und Geld und werden vielfach als belastend empfunden. Daher sind wir stets bemüht, Streitigkeiten durch eine vorausschauende und krisenfeste Vertragsgestaltung zu verhindern oder einvernehmlich und außergerichtlich beizulegen.
Dennoch scheuen wir vor der Führung gerichtlicher Auseinandersetzungen nicht zurück, sofern eine Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zur Durchsetzung Ihrer Rechte unerlässlich erscheint.
Vor der Aufnahme eines gerichtlichen Verfahrens sind die für und wider den Prozess sprechenden Argumente unter Berücksichtigung der Rechtslage und des Kostenrisikos abzuwägen. Nur wenn sich die gerichtliche Auseinandersetzung als zweckmäßig und erfolgversprechend erweist, raten wir zu deren Aufnahme.
Anders als der Volksmund glaubhaft machen möchte, ist der Erfolg im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung plan- und steuerbar. Es ist mithin keineswegs so, dass Sie sich vor Gericht und auf hoher See allein in Gottes Hand befinden. Neben einem überzeugenden Auftritt im Rahmen der mündlichen Verhandlung ist das Erstellen verständlicher, strukturierter und übersichtlich gegliederter Schriftsätze unabdingbare Voraussetzung für ein Obsiegen im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Mit der Erfahrung aus unzähligen – teils medienwirksamen – gerichtlichen Auseinandersetzungen und dem notwendigen taktischen Geschick vertreten wir Ihre Interessen in allen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
Unser Beratungsangebot im Überblick:
Wir wissen, was wir können. Wir wissen aber auch, was andere besser können.
Als Ihre Sparringspartner in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten ist es uns wichtig, Sie auch jenseits unseres Beratungsangebots in exzellenten Händen zu wissen.
Wir verfügen über ein langjähriges Netzwerk aus Experten unterschiedlichster Fachrichtungen. Diesem gehören Banken, Notariate, Versicherungen, Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen, aber auch Rechtsanwalts- und Steuerberaterkollegen anderer Fachrichtungen an.
Profitieren Sie also nicht nur von unserer fachlichen Expertise, sondern auch von unseren vielfältigen Kontakten. Schildern Sie uns, was Sie privat oder geschäftlich bewegt. Was es auch immer sein mag, wir werden auch für Ihr Anliegen die optimale Lösung finden.
Unser Beratungsangebot im Überblick:
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